Um die Klimaschutzziele zu erreichen wird die Bundesregierung in den nächsten Jahren die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid vorantreiben. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Norbert Röttgen verständigten sich jetzt auf Eckpunkte, die die Erprobung der neuen Technologie in den nächsten Jahren ermöglichen soll.

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Bei der sogenannten "CCS Technologie" (Carbon Capture and Storage), zu deutsch "Kohlendioxid-Abscheidung und -Lagerung" wird das in Kohlekraftwerken entstandene Treibhausgas nicht wie üblich einfach in die Atmosphäre abgegeben, sondern für den Transport und die unterirdische Speicherung weiterbehandelt.
Die jetzt ausgehandelten Eckpunkte sehen vor, dass die jährliche Speichermenge an CO2 bundesweit acht Millionen Tonnen Kohlendioxid nicht überschreiten darf. Jeder Speicher darf maximal drei Tonnen CO2 pro Jahr aufnehmen. Betroffene Kommunen sollen einen finanziellen Ausgleich erhalten. 2017 soll eine Evaluierung der Erprobung stattfinden. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres umgesetzt sein, anschließend soll mit der Erprobung begonnen werden. Unternehmen können bis Ende 2015 Zulassungsanträge stellen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.