Die KPV hält an der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Deutschland fest. Nur „Fördern und Fordern aus einer Hand“ gewährleistet eine optimale Betreuung der Erwerbsfähigen und ihrer Familien mit dem Ziel der Integration in Arbeit und der Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung. Die KPV fordert den Bund und die Länder auf, die Trägerschaft des SGB II verfassungsgemäß und zukunftssicher zu regeln, gegebenenfalls auch durch eine Änderung des Grundgesetzes, so die KPV-Bundesvertreterversammlung 2008.
Verfassung achten, kommunale Stärken nutzen -
Jetzt im SGB II zukunftsfeste Strukturen schaffen
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands fordert den Bund und die Länder auf, bei der Nachfolgeregelung zur Betreuung der Arbeitssuchenden durch die ARGEn alle Lösungsmöglichkeiten nochmals sorgsam zu überprüfen.
Wir wollen eine optimale Betreuung der Erwerbsfähigen und ihrer Familien mit dem Ziel der Integration in Arbeit und der Unabhängigkeit von staatlicher Leistung durch „Fordern und Fördern aus einer Hand“. Diese ist nur bei einer Leistung aus einer Hand gewährleistet.
Wir fordern bei einer Grundgesetzänderung das Modell der kommunalen Trägerschaft (Option) zu entfristen und zu ermöglichen, dass beim Modellversuch Kommunen ein- und aussteigen können.
Wir lehnen eine grundgesetzliche Festschreibung der Anzahl von Optionskommunen kategorisch ab und fordern die CDU- und CSU- Bundestagsfraktion auf, einer Beschränkung im Grundgesetz nicht zuzustimmen.
Die Kraft der heutigen Option liegt in der Gestaltungsfreiheit vor Ort. Diese muss erhalten bleiben.
Bei der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes fordern wir den Bund und die Länder auf, den Aufbau von Anstalten öffentlichen Rechts mit einem einheitlichen Personalkörper und regionaler Differenzierung ernsthaft in Erwägung zu ziehen und praxisgerecht zu entwickeln. Eine Anstalt öffentlichen Rechts nach Bundesrecht lehnt die KPV strikt ab.
Den Kommunen ist je nach lokalen Bedürfnissen die Entscheidung selbst zu überlassen, welches Modell sie vor Ort für am geeignetesten halten. In jedem Modell muss sichergestellt werden, dass die eigenständige Gestaltungsmöglichkeit der Kommune gesichert ist.
Anlage:
Beschluss des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses am 6. Juni 2008
Hartz IV - Ad-Hoc Arbeitsgruppe - Ergebnisse
Verfassung achten, kommunale Stärken nutzen - Jetzt im SGB II zukunftsfeste Strukturen schaffen
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 eine Chance, die Organisation der Hilfen für Langzeitarbeitslose zukunftsfest auszugestalten. Jetzt gilt es, die verfassungswidrige Verantwortungsvermischung und die Intransparenz der Leistungserbringung zu beseitigen und gleichzeitig der zentralistischen Vereinnahmung der Kommunen durch die Bundesagentur entgegenzuwirken. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Die KPV hält an der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Deutschland fest. Nur „Fördern und Fordern aus einer Hand“ gewährleistet eine optimale Betreuung der Erwerbsfähigen und ihrer Familien mit dem Ziel der Integration in Arbeit und der Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung. Die KPV fordert den Bund und die Länder auf, die Trägerschaft des SGB II verfassungsgemäß und zukunftssicher zu regeln, gegebenenfalls auch durch eine Änderung des Grundgesetzes.
Wenn heute Städte und Kreise in der Lage sind, leistungsstark, kreativ und sachgerecht Arbeitsfähige in Deutschland zielgerichtet in den Arbeitsmarkt zu integrieren, müssen Bund und Länder sicherstellen, das Kommunen, die diese Aufgabe übernehmen wollen, dies auch dürfen. Dabei müssen „Fördern“ und „Fordern“ gleichgewichtig beachtet werden.
Im Interesse der Langzeitarbeitslosen und der Beschäftigten im SGB II fordern wir klare Zuständigkeiten. Neue undurchsichtige Verwaltungsstrukturen, Mischverwaltungen und Umgehungstatbestände lehnen wir ab.
Für die Kommunen, die diese Aufgabe nicht allein durchführen können oder wollen, ist eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Kommune und Arbeitsagentur sicherzustellen.
Finanzielle Risiken der Aufgabenerfüllung dürfen nicht auf die Kommunen übertragen werden. Die im SGB II verankerten Finanzwege sind beizubehalten. Insbesondere muss die gesetzlich zugesicherte Entlastung der Kommunen um bundesweit jährlich 2,5 Mrd. € sichergestellt werden.
Kommunale Eckpunkte einer Neuregelung des SGB II in Kürze: