Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands hat eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten soll, wie grundsätzlich die Struktur der Aufgaben und Ausgaben der Kommunen verändert werden muss, um Schulden in der Zukunft verhindern zu können. Die Ergebnisse der Ad-Hoc-Arbeitsgruppe wurden am 21. Mai 2010 in dem KPV-Bundesfachausschuss Finanzen und am 11. Juni 2010 im Bundesvorstand und Hauptausschuss beraten und beschlossen.
Die KPV begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Kommission "Gemeindefinanzen" in der Koalitionsvereinbarung und weist darauf hin, dass vor allem die dramatisch steigenden Aufwendungen für Transferleistungen in den Fokus rücken müssen, die alle öffentlichen Haushalte in Kürze überfordern werden - so ein Beschluss der KPV-Bundesvertreterversammlung 2009.
Da ab Januar 2010 bei allen ehrenamtlichen Bürgermeistern Sozialversicherungsbeiträge auf den steuerpflichtigen Teil der Aufwandsentschädigung erhoben werden sollen, sieht die KPV hierin eine Gefahr für den Ausbau und der Festigung bürgerschaftlichen Engangements und des Ehrenamtes. Die KPV fodert in einem Beschluss ihrer Bundesvertreterversammlung 2009 erneut die Mitglieder des Bundesrates auf, den derzeit ruhenden Gesetzesantrag von Bayern und Thüringen zur Abschaffung der Sozialversicherungspflicht für Ehrenämter weiter zu beraten.
Die von der Bundesregierung geplante Förderung von Elektrofahrzeugen wird auch eine enge Zusammenarbeit mit Städten und Kommunen für den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur zur Folge haben. Daher fordert die KPV-Bundesvertreterversammlung 2009 in einem Beschluss die Bundes- und Landesregierungen auf, die berechtigten Interessen der Kommunen bei der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität, NEP, zu berücksichtigen.
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat sich auf ihrem Kongress-kommunal am 20./21. November 2009 in der Rheingoldhalle in Mainz dem Thema Bildung gewidmet.
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen vor Ort werden die demografischen Veränderungen zunehmend sichtbar. Staat und Politik müssen hierauf in vielfältiger Weise vorbereitet sein. Bis 2012 wird die Koalition eine ressortübergreifende Demografiestrategie erarbeiten. Laut Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV, stehe die Entwicklung eines Handlungskonzepts mit den Ländern zur Verringerung von Abwanderung und Sicherung der privaten und öffentlichen Infrastruktur in vom demografischen Wandel besonders betroffenen ländlichen Räumen.
Die kommunale Daseinsvorsorge muss laut Beschluss der KPV-Bundesvertreterversammlung 2008 weiterentwickelt werden, um auch künftig die hohe Lebensqualität in den Kommunen sicherzustellen. Hierbei sind die Prinzipien "Gewähleistungsauftrag", "Demokratische Legitimation und Kontrolle", "Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit" sowie "Kleine Einheiten" zu berücksichtigen.
Die KPV fordert auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2008 die CDU/CSU und die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Beschluss des Bundesrates umzusetzen bzw. einen eigenen Gesetzentwurf zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit auf den Weg zu bringen, mit dem die Kürzung von Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern für die Sozialversicherungspflicht abgeschafft wird.
Mit einem eigenen Bildungskonzept möchte die KPV klassisches Ressortdenken überwinden, um alle am Bildungsprozess beteiligten Einrichtungen und Institutionen miteinander zu vernetzen. So soll Bildung von Anfang an gwährleistet werden. Der KPV-Bundesfachausschuss "Jugend, Familie, Bildung und Soziales" ist mit der Ausarbeitung des Konzepts auf der Bundesvertreterversammlung 2008 beauftragt worden.
Die KPV hält an der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Deutschland fest. Nur „Fördern und Fordern aus einer Hand“ gewährleistet eine optimale Betreuung der Erwerbsfähigen und ihrer Familien mit dem Ziel der Integration in Arbeit und der Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung. Die KPV fordert den Bund und die Länder auf, die Trägerschaft des SGB II verfassungsgemäß und zukunftssicher zu regeln, gegebenenfalls auch durch eine Änderung des Grundgesetzes, so die KPV-Bundesvertreterversammlung 2008.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 sieht die KPV die Chance, die Verantwortungsvermischung und Intransparenz der Leistungserbringung bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser zu beseitigen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. In seinem Beschluss vom 6. Juni 2008 hat der KPV-Bundesvorstand sechs Eckpunkte vorgelegt, um dies erreichen zu können.
Die KPV begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 und sieht darin eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. In seinem Beschluss vom 15. Februar 2008 hält der KPV-Bundesausschuss an der Zusammenführung der Arbeitslossen- und Sozialhilfe fest. Er fordert die Bundesregierung und die Länder auf, organisatorische Veränderungen bei den ARGEn zu einer Stärkung der Flexibilität und Dezentralität zu nutzen.
Die Kommunalpolitische Vereinigung fühlt sich in christlicher Verantwortung den Menschen verpflichtet, die aus eigener Kraft den Weg in die Arbeitswelt nicht finden. Um Menschen mit sogenannten mehrfachen Vermittlungshemmnissen zu helfen, haben die Bundesvertreter auf ihrer Versammlung 2007 eine eigene Strategie zur Lösung dieses Problems entworfen.
Die KPV fordert in einem Beschluss der Bundesvertreterversammlung 2007 den Bundestag auf, zur Sicherung der versprochenen Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. € die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU), nicht wie vorgesehen um 400 Mio. € abzusenken.
Wie können die Kommunen künftig wieder handlungsfähiger gemacht werden? Diese Frage stellten sich die Bundesvertreter der KPV auf ihrer Versammlung 2007. Ihr Beschluss sieht in erster Linie eine Deregulierung in verschiedenen Bereichen vor. Dazu zählen z. B. das Vergaberecht, die Widerspruchsebenen und Leistungen in den sozialen Sicherungssystemen.
Beim Dialog mit den Mitgliedern der Föderalismuskommission II sollen vor allem die Stärkung der Subsidiariatät und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Abbau von Mischfinanzierungen, die Stärkung der kommunalen Einnahmeautonomie, die Überprüfung bestehender Leistungsgesegtze nach dem Grundsatz der Konnexität sowie die Lösung des Problems der kommunalen Verschuldung im Fokus stehen - so der Beschluss der KPV-Bundesvertreterversammlung 2007.
Die KPV fordert auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2007 den Bundestag und den Bundesrat auf, den „Vertrag von Lissabon“ nach Unterzeichnung zu ratifizieren und damit die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit als eine Kernsubstanz des EU-Reformwerkes zu wahren, ihre vertragliche Sicherung durchzusetzen und den eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen.
In ihrem Beschluss Anfang 2007 fordern KPV-Bundesvorstand und Hauptausschuss die Bundesregierung und alle anderen Verantwortlichen in der Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses auf, die Stärkung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, wie sie in den dazu vorgesehen Umsetzungsregeln präzisiert werden, als eine Kernsubstanz des EU-Reformwerkes zu wahren und ihre verfassungsvertragliche Sicherung durchzusetzen.
Die KPV fordert die Bundesregierung in einem Beschluss des Bundesvorstandes und Hauptausschusses Ende 2006 auf, sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck für den Erhalt des kommunalen Sparkassenwesens und seiner Strukturmerkmale einzusetzen und strukturpolitisch motivierten Vorstellungen zur Neuordnung des deutschen Kreditsektors entschieden entgegenzutreten.
Der Bundesvorstand der KPV begrüßt die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD hinsichtlich der beabsichtigten Unternehmensteuerreform. In einem Beschluss vom 7. April 2006 fordert er die Bundesregierung auf, die Auswirkungen der Änderung des Einkommensteuer- und Körperschaftsrechts auf die Kommunalfinanzen frühzeitig und umfassend zu beschreiben und zu berücksichtigen.